Kinder- und Jugendpsychotherapie
in einer niedergelassenen Praxis, ambulant oder stationär
Wenn Sie als Mutter oder Vater psychisch erkrankt oder suchtkrank sind, haben Ihre Kinder oft keine Möglichkeiten, ihre Gedanken, Ängste und Sorgen dazu auszudrücken. Auch bleiben sie auf vielen Fragen, die sie an Ihre Erkrankung haben, sitzen. Das bringt Kinder oft selbst in eine schwierige emotionale Lage. Als Kinder psychisch erkrankter Eltern haben sie zudem ein erhöhtes Risiko, selbst psychisch zu erkranken. Daher gilt es, die seelische Widerstandsfähigkeit Ihrer Kinder zu stärken. Psychotherapie kann dazu beitragen.
Kinder- und Jugendpsychotherapien können in verschiedenen Rahmen stattfinden:
- zum Beispiel bei niedergelassenen Kinder- und Jugendpsychotherapeut*innen.
Hier unterstützt ein einzelner Psychotherapeut oder eine einzelne Psychotherapeutin Ihr Kind bei der Verarbeitung seiner seelischen Probleme. Eine solche Therapie kann auch über die Psychotherapeutischen Ambulanzen großer Klinken stattfinden. Kinder und Jugendliche nehmen bei einer Therapie in einer niedergelassenen Praxis oder ambulant in einer Klinik über einen längeren Zeitraum ein bis zwei Termine pro Woche wahr, entweder allein oder teilweise auch mit Eltern – je nach Behandlungskonzept und Problemstellung. Die Kosten übernimmt die Krankenkasse. - Hat Ihr Kind stärker ausgeprägte psychische oder psychosomatische Probleme, kann ein stationärer oder tagesklinischer Aufenthalt mit vielfältigen Diagnostik- und Behandlungsmöglichkeiten geeignet sein, um schwierige Situationen zu klären und Distanz zu schaffen. Eine solche psychotherapeutische Behandlung in einer spezialisierten Klinik unterstützt Ihr Kind dabei, besser mit sich und seinen Gefühlen zurechtzukommen. Eine Beschulung der Kinder und Jugendlichen ist in den häufigsten Fällen über eine Klinikschule gewährleistet. Das tagesklinische Angebot erfordert eine besonders enge Zusammenarbeit zwischen Eltern und Behandlungsteam. Eltern wird oft ein Elterngruppentraining angeboten.
Eine enge Kooperation mit den Schulen der Patient*innen und mit außerklinischen Trägern von Hilfsangeboten, wie z. B. Jugendämtern, Beratungsstellen, Heimeinrichtungen und auch niedergelassenen Ärzt*innen der verschiedenen Fachrichtungen sowie niedergelassenen Psycholog*innen, Ergotherapeut*innen, Logopäd*innen und Physiotherapeut*innen sind Bestandteil einer kinder- und jugendpsychiatrischen Behandlung.
Ergotherapie/Logopädie
Zeigt Ihr Kind ein besonderes Verhalten, ist auch eine ergotherapeutische Behandlung eine Option. Hier erlernt es, sich selbst besser zu organisieren, zum Beispiel durch verhaltenstherapeutische Ansätze, Konzentrationsübungen oder durch das Trainieren von Sozialkompetenz. Oft findet Ergotherapie ambulant in einer Praxis für Ergotherapie statt. Eine Heilmittelverordnung für eine ergotherapeutische Behandlung bekommt man z. B. beim Kinder- oder Hausarzt. Benötigt Ihr Kind Unterstützung bei seiner Sprachentwicklung oder hat es Probleme mit seiner Stimme, ist eine Praxis für Logopädie die richtige Anlaufstelle.